12-Familienhaus in Knittlingen kann gebaut werden. Eilanträge gegen Baugenehmigung abgelehnt
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 22.05.2024, Aktenzeichen 2 K 228724
Ein bundesweit tätiger Bauträger kann das geplante 12 Parteienhaus in Knittlingen realisieren. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies den Eilantrag des Nachbarn ab. Das Gericht folgt der Auffassung der SCHWAKE Rechtsanwälte, wonach sich das Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich, und nicht im Außenbereich, befindet.
Auch sei das Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt. Auch der Umstand, dass es sich bei dem Nachbargrundstück um ein Baudenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz handele, führe nicht zu einer Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.
Damit steht dem Baustart in Knittlingen nichts mehr entgegen.
6. Juni 2024