SCHWAKE Rechtsanwälte setzen Vergütungsansprüche des Unternehmers gegen Stadt Reinheim im Wege der einstweiligen Verfügung durch!

Landgericht Darmstadt, Beschluss vom 20.11.2024 und Urteil vom 21.01.2025; Az. 3 O 214/24
Die Stadt Reinheim verlangt von einem SCHWAKE Mandanten eine geänderte Ausführung von Dachdeckerarbeiten bei der Erweiterung des Feuerwehr- und Bürgerhauses und ordnet diese an. Nach Ausführung der Arbeiten verlangt der Dachdecker nach Maßgabe des § 650c BGB die aus der geänderten Ausführung geschuldete Vergütung und beantragt nach fruchtlosem Fristablauf eine einstweilige Verfügung.
Mit Erfolg!
Das Landgericht Darmstadt verpflichtete die Stadt Reinheim im Eilverfahren nach § 650d BGB zur Zahlung des verlangten Werklohns. Es handelt sich hierbei soweit ersichtlich um eine der ersten erfolgreichen Durchsetzungen von Werklohn in einem Eilverfahren, nachdem der Gesetzgeber diese Möglichkeit den Unternehmern ab dem 01.01.2018 eingeräumt hat. Es ist davon auszugehen, dass das Urteil Signalwirkung in die Branche hat und weitere Unternehmer den Weg der einstweiligen Verfügung einschlagen werden. Damit ist gewährleistet, dass säumige Schuldner sich nicht auf jahrelange Verfahren zurück ziehen können.
13. Februar 2025
