Baustopp aufgehoben: Bauunternehmen setzte sich mit SCHWAKE gegen Stadt Stutensee durch
Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 30.11.2022, Az.: 4 K 1726/22
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den im Sofortvollzug verfügten Baustopp der Stadt Stutensee aufgehoben. Die Stadt untersagte weitere Arbeiten, da die Fortführung der Baustelle eine vor Ort befindliche Mäusebussardfamilie bedrohe. Es sei in diesem Zusammenhang das „Skyda – Koggen – Urteil“ des EuGH vom 04.03.2021 zu berücksichtigen. Dem widersprach die SCHWAKE Mandantin mit dem Argument, dass auch nach dem Urteil des EuGH nur die gesamte lokale Population schützenwert sei, jedoch nicht einzelne Tierindividuen. Zudem habe sich weder die Stadt Stutensee noch die untere Naturschutzbehörde einmal die Mühe gemacht, vor Ort die Situation zu bewerten. Stattdessen habe man sich auf Fotoaufnahmen und Stellungnahmen unbeteiligter Dritter verlassen. Der Beschluss ist rechtskräftig, die Baustelle nimmt ihren ungehinderten Fortgang.
17. Januar 2023