Bauunternehmer setzt mit SCHWAKE Sicherheitsverlangen in Millionenhöhe durch!

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Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.03.2023, Aktenzeichen 13 O 43/22 KfH

Bauprozesse sind oft lang und kostspielig. Nicht selten spekulieren Auftraggeber mit der Insolvenz des Auftragnehmers infolge der langen Verfahrensdauer von Bauprozessen und schicken nach Jahren und kostspieligen Gutachten ihre eigene Gesellschaft in Insolvenz, wenn Sie im Werklohnprozess unterliegen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20.05.2021 entschieden, dass infolge der langen Verfahrensdauer der Werklohnanspruch des Unternehmers auch dann mit einer Bürgschaft abzusichern ist, wenn zu erwarten ist, dass infolge von Mängeln und Gegenrechten kein Werklohnanspruch besteht. Dieser Rechtsprechung folgend haben SCHWAKE Rechtsanwälte für einen Bauunternehmer eine Sicherheit in Millionenhöhe durchgesetzt und somit das Insolvenzrisiko des Auftraggebers ausgeschaltet.

17. März 2023