Erneuter Baustopp! Rechtswidrige Baugenehmigung führt zur Aufhebung eines prominenten Bauträgervorhabens in Neustadt an der Weinstraße

SCHWAKE Mood Schutzhelm Stempel

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, 5 K 606/25 NW

Die von der Stadt Neustadt an der Weinstraße erteilte Baugenehmigung für das in überaus prominenter Lage befindliche Baugrundstück Weinstraße 81 a im Ortsteil Hambach wurde am 20.07.2026 durch das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße kassiert.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Koblenz mit diesem Bauvorhaben befassen muss. Nach erneuter umfangreicher Prüfung des mehrmals nachgebesserten Bauantrags teilt das Verwaltungsgericht die Auffassung der SCHWAKE Rechtsanwälte, wonach auch diese neuerliche Baugenehmigung einer rechtlichen Überprüfung nicht stand hält, objektiv rechtswidrig ist und den SCHWAKE Mandanten in seinen subjektiv öffentlichen Rechten verletzt.
Erdaufschüttungen auf dem Vorhabengrundstück sind bei der Berechnung von Abstandsflächen nicht zu berücksichtigen, sondern es gilt die natürliche Geländeoberfläche. Damit muss sich die Stadt Neustadt an der Weinstraße zum wiederholten Male seit dem Jahre 2018 mit einer rechtskonformen Bebauung des Vorhabengrundstücks befassen, was zu erheblichen Schadensersatzansprüchen des Bauträgers führen kann, so BGH Urteil vom 14.08.2025, III ZR 125/24.

21. Juli 2026