Erstes Urteil in Sachen Augsburger Kammgarnspinnerei (AKS): SCHWAKE Rechtsanwälte setzen Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer durch!

Landgericht Augsburg, Urteil vom 28.10.2025, Aktenzeichen 13 O 3888/22
Das Landgericht Augsburg hat in einem Pilotverfahren vor seiner ersten Zivilkammer die Geschäftsführer der insolventen Bauträgergesellschaft, die in den Jahren 2018 – 2022 das Kesselhaus der still gelegten Augsburger Kammgarnspinnerei (AKS) in ein Hotel umgebaut haben, persönlich zur Rückgabe der vorzeitig abgerechneten Verbraucherbausicherheit verurteilt.
Das Landgericht teilt nach einer langwierigen Beweisaufnahme die Rechtsauffassung der SCHWAKE Mandantin, dass der Geschäftsführung des Bauträgers bei Abrechnung des Sicherheitseinbehaltes die konkrete Möglichkeit einer Quecksilberbelastung ebenso wie die mangelnde Abnahmereife des Hotels bekannt waren.
Hieraus folgt die Pflicht der Geschäftsführer, den vereinnahmten Sicherheitseinbehalt vollständig an die Erwerber zurück zu zahlen, oder anderweitig Sicherheit zu leisten. Mit weiteren 80 Entscheidungen des LG Augsburg – verhandelt vor der sechsten Zivilkammer – ist im März 2026 zu rechnen.
28. Oktober 2025
