Erstes Urteil in Sachen Augsburger Kammgarnspinnerei: SCHWAKE Rechtsanwälte setzen Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer durch!

SCHWAKE Mood Schutzhelm Stempel

Landgericht Augsburg, Urteil vom 28.10.2025, Aktenzeichen 13 O 3888/22

Das Landgericht Augsburg hat in einem Pilotverfahren die Geschäftsführer der insolventen Bauträgergesellschaft, die in den Jahren 2018 – 2022 die still gelegte Kammgarnspinnerei in ein Hotel umgebaut haben, zur Rückzahlung einzelner Baufortschrittsraten verurteilt.

Das Landgericht teilt nach einer langwierigen Beweisaufnahme die Rechtsauffassung der SCHWAKE Mandantin, dass der Geschäftsführung des Bauträgers die bestehende Quecksilberbelastung bekannt war.

Hieraus folgt die Pflicht eines Geschäftsführers, die erhaltenen Kaufpreisraten vollständig an die Erwerber zurück zu zahlen. Mit weiteren 80 Entscheidungen des LG Augsburg ist im März 2026 zu rechnen.

21. Februar 2026