Investorengemeinschaft setzt mit SCHWAKE Rechtsanwälte Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer der insolventen Wertinvestition Unternehmensgruppe durch

Rechtsanwalt Samuel Schwake

OLG Celle, Urteil vom 25.11.2025 – 3 U 171/24, NJW 2026, 1150

Das Oberlandesgericht Celle hat die Geschäftsführer der insolventen Unternehmensgruppe Wertinvestition aus Sarstedt persönlich verurteilt, zu Unrecht vereinnahmte Bauträgerraten beim Bauvorhaben Pflegeheim am Michaelsberg in Siegburg zurückzuzahlen. Das Oberlandesgericht hob die Urteile des Landgerichts Hildesheim auf und folgt der Rechtsauffassung der SCHWAKE Rechtsanwälte.

Geschäftsführer einer Bauträger GmbH müssen geeignete Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass nach dem Ratenzahlungsplan des § 3 Absatz 2 Makler- und Bauträgerverordnung abgerechnet wird.

Da das Bauvorhaben infolge der Insolvenz der Bauträgergesellschaft zum Erliegen gekommen ist, sind die SCHWAKE Mandanten dringend darauf angewiesen, die zugesprochenen Beträge für die Fertigstellung des Pflegeheims am Michaelsberg zu verwenden.

Das erstrittene Urteil stellt einen Paradigmenwechsel in der obergerichtlichen Rechtsprechung dar: Bauträgergeschäftsführer haften bereits für die fahrlässige vorzeitige Abrechnung von Baufortschrittsraten und nicht – wie bis dato oftmals angenommen –  erst bei Vorliegen von Vorsatz.

Die Entscheidung ist veröffentlicht mit Leitsatz in der NZG 2026, 653 und zusätzlich mit Sachverhalt und den Entscheidungsgründen in der NJW 2026, 1150.

25. November 2025