Keine Vertragsstrafe bei Weiterverkauf eines städtischen Grundstücks

Rechtsanwälte Samuel Schwake und Yanik Krumrey vor einem Bagger

Landgericht Mannheim Urteil vom 15.07.2022, 6 O 226/20

Eine Regelung, wonach einem Erwerber eine Vertragsstrafe in Höhe von pauschal 15.000,00 € auferlegt wird, wenn dieser ein von der Stadt erworbenes Grundstück weiter veräußert, ist unwirksam. Das Landgericht Mannheim folgt der Rechtsauffassung der SCHWAKE Rechtsanwälte, wonach diese Regelung den Erwerber unangemessen benachteilige und in das Grundrecht auf Eigentum in unzulässiger Art und Weise eingreift.

15. Juli 2022