SCHWAKE Mandant erwirkt Baustopp gegen Wohnungsbauvorhaben im Außenbereich

SCHWAKE Mood Bauplan Schutzhelm

Oberverwaltungsgericht Koblenz mit Beschluss vom 22.12.2022, Az.: 8 B 10861/22

Die Baugenehmigung der Stadt Neustadt an der Weinstraße, ein großes Wohnungsbauvorhaben in zweiter Reihe mit freiem Blick in die Rheinebene durchzuführen, ist rechtswidrig. Nachdem der Eilantrag in erster Instanz am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße scheiterte, hob das OVG Koblenz mit Beschluss vom 22.12.2022, Aktenzeichen 8 B 10861/22.OVG diese Entscheidung auf und ordnete die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung an. Das Bauvorhaben sei rücksichtlos und verletze den Nachbarn in seinen subjektiv öffentlichen Rechten. Der Senat folgt damit der Argumentation der SCHWAKE Rechtsanwälte, die sich insbesondere darauf beriefen, dass zwar grundsätzlich Wohnungsbauvorhaben zu fördern seien, allerdings innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Dies gebiete bereits das Gebot der Fairness gegenüber anderen gewerblichen Bauträgern, für die sich SCHWAKE Rechtsanwälte nachhaltig einsetzen.

22. Dezember 2022