SCHWAKE Mandant wehrt unberechtigte Werklohnansprüche ab
Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 11.11.2022; Az.: 10 O 121/21
Ein Bauträger schloss mit einem Generalunternehmer einen Bauvertrag über die schlüsselfertige Errichtung zweier nebeneinander angrenzender Grundstücke. In der jeweiligen Baubeschreibung wird eine Wärmeversorgung mit Gas zugesichert. Der Generalunternehmer baut sodann lediglich auf einem Grundstück eine Gasheizung ein, mit welcher beide Grundstücke versorgt werden. Das Landgericht Karlsruhe folgt der Auffassung der SCHWAKE Rechtsanwälte, wonach der Besteller davon ausgehen darf, dass jedes Haus selbständig über jeweils eine Heizungsanlage versorgt wird. Dies ergebe sich zwar nicht aus dem Wortlaut der Baubeschreibung, sei aber sehr wohl im Wege der Auslegung zu ermitteln.
11. November 2022