SCHWAKE Rechtsanwälte informieren: Ende der Reservierungsgebühren bei Maklervertrag

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.04.2023, Az.: I ZR 113/22
Der Bundesgerichtshof hat am gestrigen Tage die seit Jahrzehnten gängige Praxis von Maklerunternehmen, mit dem Kaufinteressenten eine Reservierungsgebühr zu vereinbaren, für unwirksam erachtet. Kommt ein Hauptvertrag nicht zustande, könne auch keine Reservierungsgebühr vom Kunden verlangt werden. Dies widerspreche dem Leitbild des Erfolgshonorars und könne auch nicht durch eine Exklusivität begründet werden. Folglich können auch bereits gezahlte Reservierungsgebühren wieder zurückverlangt werden.
Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft. Ob es für die Zukunft durch geschickte Vertragsgestaltung noch Möglichkeiten gibt, erfolgsunabhängige Entgelte vom Maklerkunden zu verlangen, bleibt abzuwarten. Wir erwarten in den nächsten Wochen die schriftlichen Urteilsgründe dieser Entscheidung.
21. April 2023