SCHWAKE Rechtsanwälte setzen sich gegen Landkreis Südliche Weinstraße durch. Bauträger kann in Edesheim bauen

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Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 10.10. 2023; Aktenzeichen 5 K 213/23

Ein privater Investor beabsichtigte in Edesheim/Südpfalz auf einem Abrissgrundstück Wohnraum für insgesamt 6 Familien zu schaffen. Der beim Landkreis Südliche Weinstraße eingereichte Bauantrag wurde abschlägig beschieden. Hiergegen richtete sich die Verpflichtungsklage des Investors.

Mit Erfolg!

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße verurteilte den Landkreis Südliche Weinstraße, die Baugenehmigung zu erteilen. Es gebe keine nachvollziehbaren Gründe, das Bauvorhaben abzulehnen. Insbesondere beeinträchtige das Bauvorhaben in der Ruprechtstrasse nicht die gegenüberliegende Denkmalzone mit der Ortskirche, sondern werte das Gebiet auf.

10. Juni 2024