SCHWAKE Rechtsanwälte setzen Vergütungsansprüche des Unternehmers gegen Stadt Reinheim im Wege der einstweiligen Verfügung durch!

SCHWAKE Mood Gesetzbuch

Landgericht Darmstadt, Urteil vom 21.01. 2025; Aktenzeichen 3 O 214/24

Die Stadt Reinheim verlangt von einem SCHWAKE Mandanten eine geänderte Ausführung von Dachdeckerarbeiten bei der Erweiterung des Feuerwehr- und Bürgerhauses und ordnet diese an. Nach Ausführung der Arbeiten verlangt der Dachdecker nach Maßgabe des § 650 c BGB die aus der geänderten Ausführung geschuldete Vergütung und beantragt nach fruchtlosem Fristablauf eine einstweilige Verfügung.

Mit Erfolg!

Das Landgericht Darmstadt verurteilt die Stadt Reinheim im Eilverfahren nach § 650 d BGB auf Zahlung des verlangten Werklohns. Es handelt sich hierbei soweit ersichtlich um die erstmalige erfolgreiche Durchsetzung von Werklohn in einem Eilverfahren, nachdem der Gesetzgeber diese Möglichkeit den Unternehmern seit dem 01.01.2018 eingeräumt hat. Es ist davon auszugehen, dass dieses Urteil Signalwirkung in die Branche hat und weitere Unternehmer den Weg der einstweiligen Verfügung einschlagen werden. Damit ist gewährleistet, dass säumige Schuldner sich nicht auf ein jahrelanges Verfahren zurück ziehen können.

13. Februar 2025