Strafverfahren eingestellt: Fund von gefährlichen Abfällen auf der Deponie Haidmühle bleibt ein Behördenversagen!

Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße, 8 Ds 5223 Js 21824/17 (2)
Sechs Jahre wurde gegen den Betriebsleiter des Abfallwirtschafszentrums in Neustadt an der Weinstraße u.a. wegen illegalen Einbringens von gefährlichen Abfällen sowie des illegalen Betreibens von genehmigungspflichtigen Anlagen in der stillgelegten Deponie Haidmühle ermittelt. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hatte bereits im Jahre 2021 festgestellt, dass als Betreiber der Anlagen auf dem Abfallwirtschaftszentrum die Stadt Neustadt an der Weinstraße verantwortlich ist. Demzufolge folgte das Gericht der Argumentation von SCHWAKE Rechtsanwälten im Strafverfahren und stellte das Strafverfahren gegen den SCHWAKE – Mandanten mit Beschluss vom 13.03.2023 endgültig ein.
24. März 2023