SCHWAKE aktuell
SCHWAKE Mandant setzt Schadensersatzansprüche gegen Mannheimer Projektentwicklungsgesellschaft MWSP wegen verzögerter Übergabe der Bauplätze im Franklin Village durch
Das Landgericht Mannheim hat erstmals einem Erwerber eines Grundstücks im neuen Mannheimer Stadtteil Franklin Village wegen der verzögerten Fertigstellung der öffentlichen Straßen und Gehwege Schadensersatz zugesprochen. Das Landgericht folgt der Rechtsauffassung des SCHWAKE Mandanten, dass die städtische Wohnungsbaugesellschaft nicht alles Zumutbare unternommen habe, um die Fertigstellung des Erschließungsgebiet voran zu treiben.
Keine Vertragsstrafe bei Weiterverkauf eines städtischen Grundstücks
Eine Regelung, wonach einem Erwerber eine Vertragsstrafe in Höhe von pauschal 15.000,00 € auferlegt wird, wenn dieser ein von der Stadt erworbenes Grundstück weiter veräußert, ist unwirksam. Das Landgericht Mannheim folgt der Rechtsauffassung der SCHWAKE Rechtsanwälte, wonach diese Regelung den Erwerber unangemessen benachteilige und in das Grundrecht auf Eigentum in unzulässiger Art und Weise eingreift.
